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31.12.2002
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Sächsische Zeitung

Donnerstag, 21. November 2002

„Die Schuldfrage ist zweitrangig“

Dienstag Abend saß auch Innenminister Horst Rasch mit auf dem Podium. Die SZ sprach mit ihm nach der Bürgerversammlung.

Sie haben erst Ende Oktober bekräftigt, dass an eine Umsiedlung nicht gedacht werde. Warum die plötzliche Kehrtwendung?

Wir mussten doch erst prüfen, welche Schutzmöglichkeiten es gibt, um zu einer klaren Aussage zu gelangen. Und wir hatten natürlich auch die Variante offen gelassen, durch eine veränderte Eindeichung Schutz zu schaffen. Der Freistaat hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das erst in diesen Tagen fertig wurde und in dieser Konsequenz nicht absehbar war. Also, dass es keine isolierte Lösung zum Schutz von Röderau-Süd gibt, ohne andere Orte durch die Aufstauung zu gefährden.

Gesteht der Freistaat mit dem jetzigen Angebot seine Mitschuld ein, dass hier überhaupt gebaut werden konnte?

Das würde ich nicht so betrachten. Es geht hier und jetzt nicht um die Schuldfrage, das ist zweitrangig. Sondern darum, unvoreingenommen und mit klarem Blick zu handeln. Entscheidend ist, dass die Leute ein Recht darauf haben, in Sicherheit leben zu können. Ziel ist, den Menschen eine Perspektive zu geben.

Wer umsiedelt, soll seine Ansprüche an den Freistaat abtreten. Will sich der Staat vor weiteren Klagen schützen?

Der Freistaat möchte natürlich dann auch auf dem Gelände Herr des Verfahrens sein. Davon abgesehen denke ich, wer großzügig gefördert wird, der kann nicht nachträglich in der Lage sein, weitere Forderungen geltend zu machen. Wenn man die Dinge bereinigen will, dann muss man das mit aller Konsequenz tun.

Gespräch: R. Hanke

 

 

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Rechtsanwalt u.Fachanwalt für Verwaltungsrecht A. Jakubietz